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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 60/07 ER   

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https://dejure.org/2007,80852
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 60/07 ER (https://dejure.org/2007,80852)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.06.2007 - L 8 SO 60/07 ER (https://dejure.org/2007,80852)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER (https://dejure.org/2007,80852)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl der Einrichtung -

    Dem Begriff der Verhältnismäßigkeit ist immanent, dass ein Kostenvergleich in vergleichbaren Hilfefällen oder zwischen der vom Hilfeträger ins Auge gefassten stationären und der gewünschten Unterbringung anzustellen ist, ohne dass es auf das einsetzbare Einkommen oder Vermögen ankommt (Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Auflage, § 9 Rn. 39; Hohm aaO., § 9 Rn. 24; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07. Juni 2007, Az. L 8 SO 60/07 ER, juris Rn. 17; Roscher in LPK-SGB XII, § 9 Rn. 86 unter Verweis auf Höfer/Krahmer in LPK-SGB XII, § 13 Rn.12; a.A. Sozialgericht - SG - Mainz, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. S 5 SO 32/07, dokumentiert in juris; Dauber in Mergler/Zink, Kommentar zum SGB XII, Stand August 2015, § 9 Rn. 29).
  • SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für

    Hinsichtlich der Wohnheime ist hingegen nicht auf die absolute Höhe etwaiger Mehrkosten, sondern die Höhe der jeweiligen Tagespflegesätze abzustellen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER).

    Hatte das BVerwG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.02.1982, Az.: 5 C 85/80) zur Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG noch 75 % Mehrkosten als ohne weiteres unverhältnismäßig (nach damaligem Wortlaut der Vorschrift: "unvertretbar") angesehen und das OVG Hamburg, (Beschluss vom 17.08.1995, Az.: Bs IV 165/95) sowie das LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER) jeweils Mehrkosten von ca. 50 % Mehrkosten als unverhältnismäßig erachtet, sieht das OVG Lüneburg (Beschluss vom 16.02.2004, Az.: 4 ME 400/03) bereits Mehrkosten von 21, 24 % als unverhältnismäßig an, wenn offenkundig ist, dass die kostengünstigere Einrichtung für den Behinderten sogar besser geeignet erscheint als die gewünschte Einrichtung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 81/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch - formunwirksame

    Eine Einlegung in elektronischer Form, die den Anforderungen des § 36a Abs. 2 SGB I nicht genügt, ist demnach nicht ausreichend, weil sie weder die in der genannten Vorschrift angeführte qualifizierte elektronische Signatur enthält noch ein Fall ist, der einen der in § 36a Abs. 2 SGB I angeführten Tatbestände zur Ersetzung der Schriftform erfüllt (unstr; vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER, juris; B Schmidt aaO, § 84 Rn 3 mwN; Gall in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG - Stand: 15. Juli 2017 -, § 84 Rn 14 mwN).
  • SG Freiburg, 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10

    Sozialhilfe nach Besonderheit des Einzelfalls - Eingliederungshilfe -

    So wurden zwar etwa Mehrkosten von 75% (BVerwG-Urt. v. 11.2.1982, Az. 5 C 85/80, ) oder 50% (OVG Hamburg, Beschl. v. 17.8.1995, Az.: Bs IV 165/95; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 7.6.2007, Az. L 8 SO 60/07 ER, ) ohne weiteres als unverhältnismäßig erachtet.
  • SG Hamburg, 27.03.2023 - S 44 AL 49/23

    Anforderungen an das zur Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz erforderliche

    Der Absender ist - wie im vorliegenden Fall - nicht ausreichend sicher identifizierbar und es besteht eine größere Gefahr von Missbrauch und Täuschung durch Unbefugte (Hessisches LSG, Beschluss vom 11.7.2007 - L 9 AS 161/07 ER - Rz. 6 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7.7.2007 - L 8 SO 60/07 ER - Rz. 12, beide juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2015 - L 8 SO 29/15
    Unter diesen Umständen ist es außerdem unerheblich, dass der am 4. Februar 2014 vom Antragsteller per E-Mail erhobene Widerspruch formunwirksam war, weil der Widerspruch nicht schriftlich i.S. des § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG eingereicht wurde (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 84 Rn. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 AY 2844/11
    Zwar hat J.H. in einer an die Bearbeiterin des vorgenannten Bescheids gerichteten E-Mail [schiedsgerichtvita@yahoo.de] am 10. November 2010 einen Widerspruch formuliert; dieser "Widerspruch" war jedoch mangels Einhaltung des in § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG normierten Schriftformerfordernisses, auf das der Kläger im Übrigen in der dem Bescheid vom 5. November 2010 beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen worden war, unbeachtlich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER - Hess. LSG, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 9 AS 161/07 ER - (beide juris); Leitherer in Meyer-Ladewig u.a, a.a.O., § 84 Rdnr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 232/10
    Da es sich hierbei aber um eine schlichte, also ohne eine qualifizierte elektronische Signatur (vgl. § 65 a Abs. 1 Satz 4 SGG) versandte E-Mail handelt, genügt diese nicht der in § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG vorgeschriebenen Schriftform, stellt damit keinen formwirksamen Widerspruch dar (Binder, in: Lüdtke, SGG, 3. Aufl. 2009, Rdn. 3 zu § 84; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER -, FEVS 59, 73 -, zit. nach juris, Rz. 12; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 17. Januar 2005 - 2 PA 108/05 -, NVwZ 2005, 470 = NdsVBl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2020 - L 8 SO 63/20
    Diesem Formerfordernis wird durch die Einlegung per E-Mail nicht Genüge getan, da die grundsätzlich nötige Unterschrift fehlt (Beschluss des Senats vom 7.6.2007 - L 8 SO 60/07 ER - juris Rn. 12; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 84 Rn. 3 m.w.N.).
  • SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10

    Krankenversicherung

    Die Sicherung der Authentizität ist durch einfache E-mails nicht gewährleistet (vgl. hierzu: Hess. LSG, Beschluss vom 11.07.2007 - L 9 AS 161/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.06.2007 - L 8 SO 60/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2015 - L 8 SO 413/14
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